Steuererklärung mit B-Bewilligung in der Schweiz

Insights – Steuererklärung mit einer B-Bewilligung

Für Personen mit einer B-Bewilligung kann die Steuererklärung eine
Herausforderung sein, vor allem wenn die Steuerpflicht nicht eindeutig geregelt
ist. Während du als Arbeitnehmer mit einer B-Bewilligung quellensteuerpflichtig bist, gibt es Situationen, in denen eine Steuererklärung obligatorisch oder freiwillig sinnvoll ist. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den kantonalen Vorschriften und Fristen kann helfen, mögliche Steuerersparnisse zu nutzen.

Wann muss du eine Steuererklärung mit B-Ausweis abgeben?

Die Steuererklärung ist für Personen mit B-Bewilligung in folgenden Fällen
obligatorisch:

Bruttoeinkommen über CHF 120’000 pro Jahr: Wer mehr verdient, muss eine ordentliche Steuererklärung einreichen. Zusätzliches Einkommen oder Vermögen über einem bestimmten Schwellenwert: In einigen Kantonen (z. B. Zürich) ist eine Steuererklärung bereits ab einem zusätzlichen Einkommen von CHF 3’000, das nicht an der Quelle besteuert wird (Dividendenerträge, Zinsen usw.) oder einem Vermögen über CHF 80’000 (ledig) bzw. CHF 160’000 (verheiratet) unabhängig vom Jahreseinkommen erforderlich.

Selbstständige Erwerbstätigkeit: Wer als Selbstständiger tätig ist, muss eine vollständige Steuererklärung abgeben.

Wenn du weitere Unterstützung bei der Steuererklärung benötigst, wende dich sich bitte an uns: Buche einen Termin.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Selbst wenn keine Pflicht zur Steuererklärung besteht, kann eine freiwillige
Einreichung finanziell vorteilhaft sein. Gründe dafür sind:

  • Gemeinde mit tiefem Steuerfuss: Wer in einer Gemeinde mit tiefem Steuerfuss lebt, zahlt mit der Quellensteuer (Durchschnitt aller Gemeinden im Kantonoft mehr. Liegt der Steuerfuss unter dem kantonalen Durchschnitt, kann eine Steuererklärung Einsparungen bringen – vorher prüfen!
  • Rückerstattung bei überbezahlter Quellensteuer: Falls zu viel Steuer
    einbehalten wurde, kann eine Rückerstattung beantragt werden.
  • Abzüge geltend machen: Beiträge an die Säule 2 (Pensionskasse)
    und Säule 3a können zu einer Reduktion der Steuerlast führen.
  • Berufsauslagen und Weiterbildungskosten abziehen: Wer hohe
    Arbeitswegkosten oder Weiterbildungskosten hat, kann diese in der
    Steuererklärung angeben und somit Steuern sparen.
Muss ich mich beim kantonalen Steueramt melden?

Ja, in bestimmten Fällen ist eine Meldung erforderlich:

  • Wer eine ordentliche Steuerpflicht erreicht (z. B. über CHF 120’000 Einkommen), wird meist automatisch vom Steueramt informiert. In der Verantwortung stehst aber allein du.
  • Falls sich die finanzielle Situation erheblich ändert (z. B. durch Erbschaften, Vermögenszuwachs oder neue Einkünfte), sollte eine Meldung erfolgen.
  • Bei Unsicherheit kann eine Anfrage beim kantonalen Steueramt klären, ob eine Steuererklärung eingereicht werden muss.

Fristen einhalten oder verlängern

Die Frist zur Einreichung variiert je nach Kanton, liegt aber meist zwischen
März und Juni des Folgejahres.

Falls mehr Zeit benötigt wird, kann eine Fristverlängerung beantragt
werden.

Steuererklärung ausfüllen und einreichen

Die Steuererklärung kann online oder auf Papier eingereicht werden.

Wichtige Belege wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Versicherungsprämien, Säule 3a usw. sollten beigefügt werden.

Steuerveranlagung genau prüfen

Monate nach der Einreichung erhält man die Steuerveranlagung, die die
berechnete Steuerlast ausweist.

Diese sollte sorgfältig überprüft werden, da Fehler vorkommen können.

Falls die Berechnung nicht korrekt erscheint, kann innerhalb 30 Tagen
Einspruch erhoben werden.

Schlussrechnung begleichen

Nach der definitiven Veranlagung muss die Steuer entweder in einer oder mehreren Raten bezahlt werden.

Wer zu viel Quellensteuer bezahlt hat, erhält eine Rückerstattung.

Was ist mit der Quellensteuer?

Viele B-Bewilligungsinhaber unterliegen der Quellensteuer, die direkt vom
Arbeitgeber abgezogen wird. In gewissen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein,
eine Steuererklärung einzureichen. Eine ausführliche Erklärung zur Quellensteuer
findest du in unserem separaten Artikel: Link zum Blogartikel.

Fazit

Die Steuererklärung mit einer B-Bewilligung in der Schweiz ist in vielen Fällen Pflicht, kann aber auch freiwillig Vorteile bringen. Wer Abzüge geltend machen will oder eine
Rückerstattung erwartet, sollte sich rechtzeitig mit den kantonalen Fristen und
Formularen auseinandersetzen. Eine sorgfältige Prüfung der Steuerveranlagung
hilft, Fehler zu vermeiden und mögliche Einsparungen zu nutzen.